Kosten
- Meine Leistungen sind Krankenkassen anerkannt; dies bedeutet eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung (Tiers payant)
- Kanton Freiburg/ Kanton VD : keine Patientenbeteiligung
- Kosten der Patientenbeteiligung: Neu gilt seit 1. April 2018 im Kanton Bern eine Patientenbeteiligung für ambulante Pflegeleistungen für alle Personen über 65 Jahre. Die Patientenbeteiligung beträgt seit 01.01.2020 maximal CHF 15.35 pro Tag und ist abhängig vom zeitlichen Einsatz der ambulanten Pflegeleistungen.
Tarife:
- Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination
gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. A KLV*: CHF 76.90 - Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung
gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. B KLV*: CHF 63.00 - Massnahmen der Grundpflege
gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. C KLV*: CHF 52.60
*KLV: SR 832.112.31 – Verordnung des EDI vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenpflege-Leistungsverornung, KLV) (admin.ch)
Der Pflegeaufwand wird pro Einzelverrichtung erfasst. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten, danach wird die Zeit in 5-Minuten-Einheiten erfasst.
Die Wegzeit wird nicht verrechnet
- Kosten der Patienten in Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen
Die anfallenden Kosten der Wundberatung und Wundbehandlung werden bei Klienten in Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen, von den Krankenkassen nicht übernommen. Ich bin daher angewiesen den Institutionen die Kosten in Rechnung zu stellen.