AGB
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Marion Jandrasits-Riedo, nachfolgend „Marion’s Spitex“ mit ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt.
Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen Marion’s Spitex und dem Kunden sind privatrechtlicher Natur. Bei der Behandlung zu Lasten der Kranken-, IV- und Unfallversicherungen kommen darüber hinaus auch die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Versorgung zur Anwendung.
Rechnungen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen nach Erhalt vollständig zu begleichen.
Datenschutz
Die Dokumentation, insbesondere die Patientenkarteien, Untersuchungsbefunde und andere Aufzeichnungen sind Eigentum von Marion’s Spitex.
Kostenübernahme
Marion’s Spitex ist Krankenkassen anerkannt. Die Abrechnung erfolgt durekt mit der Krankenkasse mit ärztlicher Verordnung (Tiers payant).
- Kanton Freiburg/ Kanton VD : keine Patientenbeteiligung
- Kosten der Patientenbeteiligung: Neu gilt seit 1. April 2018 im Kanton Bern eine Patientenbeteiligung für ambulante Pflegeleistungen für alle Personen über 65 Jahre. Die Patientenbeteiligung beträgt seit 01.01.2020 maximal CHF 15.35 pro Tag und ist abhängig vom zeitlichen Einsatz der ambulanten Pflegeleistungen.
- Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination
gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. A KLV: CHF 76.90 - Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung
gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. B KLV: CHF 63.00 - Massnahmen der Grundpflege
gemäss Art. 7 Abs. 2 Bst. C KLV: CHF 52.60
Der Pflegeaufwand wird pro Einzelverrichtung erfasst. Die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten, danach wird die Zeit in 5-Minuten-Einheiten erfasst.
Die Wegzeit wird nicht verrechnet
- Kosten der Patienten in Pflegeheime und ähnlichen Institutionen
Die anfallenden Kosten der Wundberatung und Wundbehandlung werden bei Klienten in Pflegeheimen und ähnlichen Institutionen, von den Krankenkassen nicht übernommen. Ich bin daher angewiesen den Institutionen die Kosten in Rechnung zu stellen.